Zurück zur Startseite
Merkblatt für Kunden
Geschäftsadresse ohne c/o
Voraussetzungen für ein eigenes Rechtsdomizil. Eine Adresse ohne c/o setzt mehr voraus als Postannahme oder einen nominellen Arbeitsplatz. Die Gesellschaft muss am angemeldeten Standort tatsächlich über Geschäftsräume verfügen und dort erreichbar sein.
Voraussetzungen
- Tatsächliche Räume: Ein schriftlich gesichertes Recht zur wirklichen Nutzung bzw. Mitbenutzung eines Arbeitsplatzes oder Geschäftsraums; nicht bloss eine Briefkastenadresse.
- Administrative Tätigkeit: Der Standort bildet einen Schwerpunkt der administrativen Tätigkeit. Geschäftlich relevante Unterlagen (z. B. Verträge, Protokolle, Jahresabschlüsse) können dort aufbewahrt und bei Bedarf vorgelegt werden.
- Erreichbarkeit: Während üblicher Bürozeiten können Mitteilungen und amtliche Zustellungen durch eigenes Personal oder eine rechtsgültig bestellte Vertretung entgegengenommen werden.
- Post und Firmenkennzeichnung: Die Zustellung an die Firmenadresse muss praktisch funktionieren. Firmenbeschriftung, Zustellweg und Zugang werden vor Aufnahme der Nutzung mit dem ZBH abgestimmt.
Vor der Handelsregisteranmeldung
- Mit dem ZBH klären: Art des tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes, Nutzungszeiten, Zugang, zulässige Mitbenutzung sowie die Erreichbarkeit vor Ort.
- Unterlagen bereithalten: Unterzeichneter Nutzungs-/Mietvertrag und, soweit nötig, schriftliche Vollmachten, Angaben zur Vertretung sowie Nachweise über die tatsächliche administrative Tätigkeit.
- Eintrag anmelden: Die Gesellschaft meldet die Adresse nur ohne c/o an, wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Das Handelsregisteramt Zug kann zusätzliche Belege verlangen.
Wichtig zu wissen
- Keine automatische Anerkennung: Ein Arbeitsplatzvertrag oder das ZBH-Postfach allein garantiert keinen Handelsregistereintrag ohne c/o.
- Postannahme ist nicht gleich Vertretung: Eine gewöhnliche Postbenachrichtigung durch den ZBH ersetzt keine rechtsgültige Vertretung für amtliche Zustellungen.
- Falls Voraussetzungen fehlen: Die Geschäftsadresse ist gegebenenfalls mit «c/o Zuger BusinessHub GmbH» und entsprechender Domizilhaltererklärung anzumelden.
- Änderungen melden: Wegfall der Räume, fehlende Erreichbarkeit oder ein Standortwechsel sind dem ZBH unverzüglich und dem Handelsregister nach den geltenden Regeln zu melden.
Kurzcheck vor der Anmeldung
- Tatsächlich nutzbare Räume
- Administrative Tätigkeit am Standort
- Erreichbarkeit und Zustellungen organisiert
- Nachweise bereit
Rechtsgrundlagen: Art. 2 lit. b und Art. 117 HRegV; Handelsregisteramt Zug, «Merkblatt über das Rechtsdomizil» (08.01.2021). Die endgültige Beurteilung erfolgt durch das Handelsregisteramt im Einzelfall.
Stand: 21.10.2026 | Kundeninformation – keine behördliche Bestätigung