Merkblatt über das Rechtsdomizil
Was ein Rechtsdomizil ist, wann ein Domizilhalter angegeben werden muss und wie das Rechtsdomizil im Handelsregister angemeldet wird.
Jede im Handelsregister eingetragene Rechtseinheit muss über ein Rechtsdomizil verfügen. Dieses Merkblatt erklärt, was darunter zu verstehen ist und worauf bei der Anmeldung zu achten ist.
Pflicht zum Rechtsdomizil
Jede im Handelsregister eingetragene Rechtseinheit muss über ein Rechtsdomizil verfügen. Art. 2 lit. b HRegV (Handelsregisterverordnung, SR 221.411) definiert, was unter einem Rechtsdomizil zu verstehen ist:
Die Adresse, unter der die Rechtseinheit an ihrem Sitz erreicht werden kann.
Im Handelsregister werden folgende Angaben des Rechtsdomizils eingetragen: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsnamen.
Verfügt die Rechtseinheit über kein eigenes Rechtsdomizil (Büro-/Geschäftslokal) an ihrem Sitz, so muss im Eintrag angegeben werden, bei wem sich das Rechtsdomizil befindet (Art. 117 Abs. 3 HRegV).
Eigenes Rechtsdomizil
Unter einem eigenen Rechtsdomizil (Büro-/Geschäftslokal) sind Räumlichkeiten zu verstehen, über die die Rechtseinheit aufgrund eines Rechtstitels (z.B. Eigentum, Miete, Untermiete etc.) tatsächlich verfügen kann. Die Miete/Untermiete ist ein Vertrag gemäss dem Obligationenrecht (OR), bei dem sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter bzw. Untermieter Räumlichkeiten entgeltlich und auf Dauer zum Gebrauch oder Mitbenutzung zu überlassen.
Das eigene Büro bildet einen Schwerpunkt der administrativen Tätigkeit, wo der Rechtseinheit zu den üblichen Büro-Öffnungszeiten Mitteilungen aller Art zugestellt werden können. Diese Mitteilungen werden vom eigenen Personal der Rechtseinheit oder einer rechtsgültig bestellten Vertretung entgegengenommen.
Ein eigenes Rechtsdomizil liegt vor, wenn ein administratives Leistungsangebot vorhanden ist. Dies umfasst neben alltäglichen administrativen Arbeiten, wie beispielsweise Post- und Telefondienst insbesondere die Entgegennahme von Urkunden (z.B. Zahlungsbefehl etc.) und die Aufbewahrung von geschäftsrelevanten Dokumenten (sogenannten Dauerakten wie Statuten, Protokolle der Generalversammlung und Verwaltungsratssitzungen, Verträge, Jahresabschlüsse, Gründungs- und weitere Öffentliche Urkunden, etc.).
Kein eigenes Rechtsdomizil
Verfügt die Rechtseinheit über kein eigenes Rechtsdomizil, muss der Domizilhalter angegeben werden (c/o Felix Muster). Der Domizilhalter hat zu bestätigen, dass er der Rechtseinheit an deren Sitz ein Rechtsdomizil gewährt. Der Domizilhalter muss deshalb zwingend über ein eigenes Rechtsdomizil verfügen.
Anmeldung im Handelsregister
Die Anmeldung des Rechtsdomizils erfolgt aufgrund der Ausführungen folgendermassen:
- Eigenes Rechtsdomizil: Muster AG, Zugerstrasse 1, 6300 Zug (empfohlen wird die Erwähnung von: eigene Büros)
- Kein eigenes Rechtsdomizil: Muster AG, c/o Felix Muster, Zugerstrasse 1, 6300 Zug (ergänzt mit einer Domizilhalter-Annahmeerklärung)
Beweismittel und Wahrheitspflicht
Das Handelsregisteramt behält sich vor, entsprechende Beweismittel für die Existenz eines eigenen Rechtsdomizils zu verlangen (Art. 117 Abs. 4 HRegV). Es empfiehlt sich deshalb, Miet- und Untermietverträge, Arbeitsverträge, Vertretungsvollmachten etc. schriftlich abzuschliessen.
Die Eintragungen im Handelsregister müssen wahr sein und dürfen weder zu Täuschungen Anlass geben noch einem öffentlichen Interesse widersprechen. Verändert sich eine eingetragene Tatsache, so muss auch die Änderung dieser Tatsache eingetragen werden (Art. 933 Abs. 1 OR).
Wer eine Handelsregisterbehörde mit Falschangaben irreführt und das Domizil (eine rechtserhebliche Tatsache) falsch im Handelsregister anmeldet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 253 des Schweizerischen Strafgesetzbuches). Es handelt sich bei dieser Bestimmung um ein Offizialdelikt. Die Zuger Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, Feststellungen in diesem Bereich von Amtes wegen zu verfolgen.
Weitere Adressen und Rechtsprechung
Im Handelsregister können gemäss Art. 117 Abs. 5 HRegV weitere in der Schweiz gelegene Adressen eingetragen werden (Beispiel: weitere Adresse: Bernerstrasse 1, 3000 Bern).
Hinweis auf die Rechtsprechung: BGE 100 Ib 458
Rechtseinheiten
Rechtseinheiten gemäss Art. 927 Abs. 2 OR sind:
- Einzelunternehmen (Art. 931 OR),
- Kollektivgesellschaften (Art. 552 ff. OR),
- Kommanditgesellschaften (Art. 594 ff. OR),
- Aktiengesellschaften (Art. 620 ff. OR),
- Kommanditaktiengesellschaften (Art. 764 ff. OR),
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Art. 772 ff. OR),
- Genossenschaften (Art. 828 ff. OR),
- Vereine (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB),
- Stiftungen (Art. 80 ff. ZGB),
- Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (Art. 98 ff. des Kollektivanlagengesetzes vom 23. Juni 2006, KAG),
- Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF; Art. 110 ff. KAG),
- Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV; Art. 36 ff. KAG),
- Institute des öffentlichen Rechts (Art. 2 Bst. d FusG),
- Zweigniederlassungen (Art. 931 OR).